| Der Manager Vertrag |
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Der VDM hat verschiedene Vertragsmodelle für
den Managerbereich. Sie müssen vorher besprochen werden. Der Künstler
muss die Bedingungen verstehen. Der offizielle Manager-Vertrag ist sehr
ausführlich und ist nur dann sinnvoll, wenn eine längere
Zusammenarbeit geplant ist. Der Manager sollte sich dann aber auch im
Urheberrecht auskennen, um den Künstler optimal zu vermarkten. Der Manager
muss Unterschriftsvollmacht haben und zahlreiche zusätzliche
Vereinbarungen müssen beachtet werden.
Auch der Künstler hat
Verpflichtungen. Der beste Manager kann einen Künstler, der noch keinen
großen Namen hat, nur schwerlich verkaufen, wenn der Künstler nicht
an sich arbeitet - wie in jedem anderen Beruf auch.
Was passiert wenn
der Künstler den Vertrag aus internationalen Gründen (Beispiel: der
Manager hat keine Arbeitserlaubnis in den USA aber Weltrechte vereinbart)
kündigen möchte? Der Manager hat in den Künstler investiert und
ein Nachfolger benutzt nach Vertragsende sein Kapital - die Adressen, das
sogenannte Kundenpotential? Wie sollten Abfindungen aussehen und vieles mehr...
Das alles muss vorher geklärt sein.
Wie das funktioniert
erklärt der Verband Deutscher Musikschaffender (VDM)
Engagementvertrag und Geschäftsbedingungen
Es ist ein Unterschied ob z.B. in einem Engagementvertrag,
den der Manager versendet, Gage oder Honorar, Probe
oder Soundcheck usw. steht. |
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| So
erreichen Sie uns! |
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Ansprechpartnerin:
Heide Arras-Starkens
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Postanschrift:
Verband Deutscher
Musikschaffender (VDM)
Josefsallee 12
52078 Aachen |
Unverbindliche
und kostenlose
Informationen zur Mitgliedschaft
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VDM-Team
- Foto
Das VDM-Team besteht aus Experten für Musikschaffende, Tonträgerhersteller,
Urheber, Musikverlag, Manager, Linzenzierungen, Musikrechte,
Logistik, Film, Internet, Print, Betriebswirtschaft, Vertrieb
und Medien
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