Künstlersozialkasse
Der Verband Deutscher Musikschaffender (VDM) hat bei den Entwürfen der Künstlersozialabgabe von Anfang an mitgewirkt und wird auch heute noch über alle Änderungen sofort von dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert.
Der Vermarkter darf nach § 32 SGB I seine Abgabe nicht auf den Künstler abwälzen.
Die Künstlersozialabgabe ist relativ einfach gestaltet.
Der VDM klärt seine Mitglieder über die Gesetzgebung auf, damit keine Unsicherheiten entstehen.










