Der Verband Deutscher Musikschaffender (VDM) hat bei den
Entwürfen der Künstlersozialabgabe von Anfang an mitgewirkt und wird
auch heute noch über alle Änderungen sofort von dem Bundesministerium
für Arbeit und Soziales informiert.
Der Vermarkter darf nach
§ 32 SGB I seine Abgabe nicht auf den Künstler abwälzen.
Die Künstlersozialabgabe ist relativ einfach gestaltet.
Der VDM klärt seine Mitglieder über die Gesetzgebung auf,
damit keine Unsicherheiten entstehen.
VDM-Team
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Das VDM-Team besteht aus Experten für Musikschaffende, Tonträgerhersteller,
Urheber, Musikverlag, Manager, Linzenzierungen, Musikrechte,
Logistik, Film, Internet, Print, Betriebswirtschaft, Vertrieb
und Medien